KostenDamit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie unter dem folgenden Link denProzesskostenrechnerFalls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie meine Mitarbeiterinnen einfach. NEU: DAS RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ (RVG)Am 01.07.2004 ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BGBl. I 2004) in Kraft getreten. Das Anwaltsvergütungsrecht wurde mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vollkommen neu strukturiert. Es hat die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst.Im nachfolgenden Link finden Sie einen kurzen Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer zur Anwaltsvergütung:www.brak.de/seiten/pdf/RVG/flyer_anwaltsvergtung.pdfBesitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie kostenlos um die Deckungszusageund rechne dann bei Ihrer Versicherung ab.
VollmachtenWenn ich für Sie tätig werden soll, haben Sie hier die Möglichkeit, eine Vollmacht vorab auszudrucken und zu unterzeichnen